Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12303
BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91 (https://dejure.org/1991,12303)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1991 - 2 B 34.91 (https://dejure.org/1991,12303)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1991 - 2 B 34.91 (https://dejure.org/1991,12303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,12303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Antragserfordernisses im Sinne des Beamtenrechts - Befristete Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und derVersorgung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
    Der beschließende Senat hat den Begriff des Antragserfordernisses in den entsprechenden Bestimmungen der Landesbeamtengesetze von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dahin gehend ausgelegt, daß dazu ein freiwilliger Antrag in dem Sinne erforderlich ist, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52/87]; ebenso Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht - wofür hier allerdings keine Anhaltspunkte bestehen - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88

    Ordnungsgeämßheit einer Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
    Der beschließende Senat hat den Begriff des Antragserfordernisses in den entsprechenden Bestimmungen der Landesbeamtengesetze von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dahin gehend ausgelegt, daß dazu ein freiwilliger Antrag in dem Sinne erforderlich ist, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52/87]; ebenso Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 -).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 14.88
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
    Der beschließende Senat hat den Begriff des Antragserfordernisses in den entsprechenden Bestimmungen der Landesbeamtengesetze von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dahin gehend ausgelegt, daß dazu ein freiwilliger Antrag in dem Sinne erforderlich ist, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52/87]; ebenso Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht